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Make it count green | GÖRG ESG Update: Die „ESG“-Kriterien-konforme Immobilie – Die technischen Bewertungskriterien nach der Taxonomie-Verordnung bei der Renovierung von Bestandsimmobilien

Der Europäische Gesetzgeber hat in der zur Taxonomie-Verordnung erlassenen delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 („delegierte Verordnung“) nicht nur technische Bewertungskriterien für die Errichtung von Neubauten (näheres hierzu in unserem Blogbeitrag vom 25.09.2023), sondern u.a. auch technische Bewertungskriterien für die Renovierung von Bestandsimmobilien aufgestellt, bei deren Einhaltung die Renovierung (1) einen wesentlichen Beitrag zu den ersten beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ oder zur „Anpassung an den Klimawandel“ leistet und (2) erhebliche Beeinträchtigungen der anderen Umweltziele vermieden werden.

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Make it count green | GÖRG ESG Update: Die „ESG“-Kriterien-konforme Immobilie – Die technischen Bewertungskriterien nach der Taxonomie-Verordnung am Beispiel der Errichtung eines Neubaus

Die Immobilienbranche ist für ca. 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO²-Emissionen innerhalb der Europäischen Union verantwortlich. 80 % der Zeit halten sich Menschen in Gebäuden auf. Zwei Drittel der Kohlenstoffemissionen werden dabei von Wohngebäuden verursacht. Die Immobilienbranche ist damit einer der Sektoren mit dem größten Energieverbrauch. ESG-Kriterien werden mithin im immobilienspezifischen Investmentzyklus immer wichtiger.

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Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: Erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas gefordert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2023 neue Q&A bezüglich der Änderung der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) veröffentlicht.

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Landgericht Berlin lehnt Zahlung „negativer Zinsen“ durch den Darlehensgeber ab

Mit Urteil vom 14. September 2021 (Az. 21 O 502/19) lehnte das Landgericht Berlin die Pflicht einer Darlehensgeberin zur Zahlung sog. „negativer Zinsen“ ab. Die Darlehensnehmerin berief sich auf den vertraglich zugrunde gelegten variablen Zinssatz. Vor dem Hintergrund der völlig unerwarteten Zinsentwicklung lehnte es das Landgericht hingegen ab, die Frage, ob „negative Zinsen“ von der Darlehensgeberin zu zahlen seien, rein rechnerisch anhand der im Vertrag enthaltenen Zinsformel zu beantworten. Vielmehr kam das Landgericht aufgrund einer entsprechenden (einfachen) Vertragsauslegung zu dem gegenteiligen Ergebnis, dass nämlich die Darlehensgeberin keine „Zins“-Zahlungspflicht treffe.

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Die zwangsweise Beitreibung eines Anspruchs auf „Zahlung“ von Bitcoins (aktueller Beschluss des OLG Düsseldorf)

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.01.2021 (I-7 W 44/20) entschieden: Vollstreckbar – als vertretbare Handlung (nach § 887 ZPO) – ist auch eine Verurteilung, Bitcoins an eine bestimmte Wallet-Adresse des Gläubigers zu übertragen. Der Beschluss gibt Anlass, der Frage nachzugehen, wie eine auf Bitcoin (BTC) lautende „Zahlungsschuld“ eingeklagt und ggf. vollstreckt werden kann. Spannend ist das vor allem deshalb, weil sich „Blockchain-basierte Zahlungsmittel“ – wie Bitcoins – nach heute gängigem Rechtsverständnis mit den herkömmlichen Rechtsinstituten nicht oder nur schwer „greifen“ lassen.

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