Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: Erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas gefordert | GÖRG Banking & Finance Blog

Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: Erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas gefordert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2023 eine neue Q&A bezüglich der Änderung der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) veröffentlicht.

Hintergrund

Die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) wurden von der Europäischen Kommission durch die Delegierte Verordnung (DelVO (EU) 2023/363) geändert. Diese erschien am 17. Februar 2023 im EU-Amtsblatt und war drei Tage später anzuwenden. Die Offenlegungsverordnung ist Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Indem die Verordnung Anbieter von Finanzprodukten zu einer detaillierten Dokumentation und Offenlegung von Investitionskonzepten verpflichtet, schafft sie Transparenz und macht die Verwendung der Geldanlagen sichtbar. Die Technischen Regulierungsstandards sorgen dabei insbesondere für eine standardisierte Darstellungsweise.

BaFin fordert zu unverzüglichem Handeln auf

Zwar blieb den Finanzmarktteilnehmern entgegen der üblichen Verfahrensgestaltung aufgrund eines fehlenden gesonderten Umsetzungszeitraums nur eine Zeitspanne von drei Tagen, um die Systeme und Prozesse an die geänderten Vorgaben anzupassen. Die BaFin appelliert jedoch an alle Finanzmarktteilnehmer, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um unverzüglich die neuen Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/363 der Europäischen Kommission zu erfüllen.

Erweiterte Angaben im Energiesektor

Konkret formuliert die BaFin in den Q&A die unverzügliche Anwendung der in den geänderten Anhängen II bis V der Technischen Regulierungsstandards erweiterten Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen im Energiebereich. Davon erfasst sind Finanzprodukte, die einen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen von größer als Null ausweisen. Anbieter solcher Finanzprodukte sind nun verpflichtet, nähere Angaben zur Verwendung der Finanzmittel zu machen. Konkret geht es um die Dokumentation, ob und mit welchem Anteil ökologisch nachhaltige Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas getätigt wurden. Nur solche Finanzmarktteilnehmer sind von der Anwendung befreit, die in ihren Templates einen Ausschluss für die Investitionstätigkeit in diesem Bereich formuliert haben.

Die Antworten der BaFin stehen insbesondere unter dem Vorbehalt einer künftigen, eventuell anders ausfallenden Auslegung durch die Europäische Kommission oder durch den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden.

Folgen für die Finanzmarktteilnehmer

Mit der Veröffentlichung der Q&A hat die BaFin dem Finanzmarktteilnehmer trotz mangelnden Umsetzungszeitraums einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Den Finanzmarktteilnehmern ist daher zu raten, die eigene Betroffenheit zu überprüfen und ihre Systeme und Prozesse hinsichtlich der geforderten Angaben anzupassen.

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