Make it count green | GÖRG ESG Update: CSRD – Umsetzung in Deutschland
veröffentlicht am 25.03.2024
Das Bundesministerium der Justiz („BMJ“) hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainable Reporting Directive („CSRD“) (EU) 2022/2464 veröffentlicht, wonach bestimmte Kapitalgesellschaften verpflichtet werden, ihren jährlichen Lageplan um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern. Das Gesetz soll zur Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030, der Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster, beitragen. Im Zuge der Umsetzung wird der bisherige Rechtsrahmen überprüft und angepasst. Zur Umsetzung sind auf nationaler Ebene vor allem Änderungen im HGB, im Einführungsgesetz zum HGB und im LkSG erforderlich.