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Gesetzgebung

Make it count green | GÖRG ESG Update: CSRD – Umsetzung in Deutschland

Das Bundesministerium der Justiz („BMJ“) hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainable Reporting Directive („CSRD“) (EU) 2022/2464 veröffentlicht, wonach bestimmte Kapitalgesellschaften verpflichtet werden, ihren jährlichen Lageplan um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern. Das Gesetz soll zur Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030, der Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster, beitragen. Im Zuge der Umsetzung wird der bisherige Rechtsrahmen überprüft und angepasst. Zur Umsetzung sind auf nationaler Ebene vor allem Änderungen im HGB, im Einführungsgesetz zum HGB und im LkSG erforderlich.

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Make it count green | GÖRG ESG Update: CSDDD – Das europäische Lieferkettengesetz

Am 15.03.2024 haben sich die Abgeordneten des Rechtsausschusses der EU auf eine finale Version der CSDDD geeinigt. Zuvor hatten einige Länder, darunter auch Deutschland und Italien, sich hierzu enthalten und somit vor allem Bedenken hinsichtlich eines erhöhten bürokratischen Aufwands zum Ausdruck gebracht. Man hat sich nun auf eine "entschärfte" Version vor allem hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Haftung geeinigt. Eine erste Einigung wurde im Dezember 2023 zwischen dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament erzielt. Mit der Richtlinie sollen Menschenrechte und Umweltbelange in der Union gestärkt und der internationale Klimaschutz vorangetrieben werden. Inhaltlich baut die CSDDD auf dem französischen Loi de vigilance und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf.

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Make it count green | GÖRG ESG Update: Die „ESG“-Kriterien-konforme Immobilie – Die technischen Bewertungskriterien nach der Taxonomie-Verordnung bei der Renovierung von Bestandsimmobilien

Der Europäische Gesetzgeber hat in der zur Taxonomie-Verordnung erlassenen delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 („delegierte Verordnung“) nicht nur technische Bewertungskriterien für die Errichtung von Neubauten (näheres hierzu in unserem Blogbeitrag vom 25.09.2023), sondern u.a. auch technische Bewertungskriterien für die Renovierung von Bestandsimmobilien aufgestellt, bei deren Einhaltung die Renovierung (1) einen wesentlichen Beitrag zu den ersten beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ oder zur „Anpassung an den Klimawandel“ leistet und (2) erhebliche Beeinträchtigungen der anderen Umweltziele vermieden werden.

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Make it count green | GÖRG ESG-Finance Update: European Green Bonds – Rat der Europäischen Union nimmt die „European Green Bonds-Verordnung“ an

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2023 die Verordnung zur Schaffung eines Standards für „Europäische Grüne Anleihen“ (European Green Bonds – „EuGB“) angenommen. Dies stellt einen weiteren Schritt auf europäischer Ebene dar, einen einheitlichen Marktstandard (bzw. eine Marke) in der Finanzbranche zu schaffen, um Investitionen vermehrt in nachhaltige Wirtschaftssektoren zu lenken.

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Make it count green | GÖRG ESG Update: Die „ESG“-Kriterien-konforme Immobilie – Die technischen Bewertungskriterien nach der Taxonomie-Verordnung am Beispiel der Errichtung eines Neubaus

Die Immobilienbranche ist für ca. 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO²-Emissionen innerhalb der Europäischen Union verantwortlich. 80 % der Zeit halten sich Menschen in Gebäuden auf. Zwei Drittel der Kohlenstoffemissionen werden dabei von Wohngebäuden verursacht. Die Immobilienbranche ist damit einer der Sektoren mit dem größten Energieverbrauch. ESG-Kriterien werden mithin im immobilienspezifischen Investmentzyklus immer wichtiger.

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