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Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Make it count green | GÖRG ESG-Finance Update: Neue Q&As der EU-Kommission zur Offenlegungs-Verordnung veröffentlicht

Die ESAs (Europäischen Aufsichtsbehörden) haben kürzlich die Antworten der EU-Kommission auf die Fragen zur Auslegung der Offenlegungs-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - (SFDR) ((EU) 2019/2088) veröffentlicht, die im September 2022 gestellt wurden. Es wurden acht Fragen beantwortet, sowie Ergänzungen zu vorherigen Q&As vorgenommen.

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Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: ESAs und EZB veröffentlichen gemeinsames Statement zur klimabezogenen Offenlegung bei strukturierten Finanzprodukten

Am 13. März 2023 haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Der derzeitige Mangel an qualitativen klimabezogenen Daten zu den Vermögenswerten stellt ein Hindernis für die Klassifizierung und Risikobewertung nach den derzeit geltenden Regelungen (Taxonomie-Verordnung und Offenlegungs-Verordnung (SFDR)) dar. In dem gemeinsamen Statement legen die EZB und die ESAs ihre Ansatzpunkte für die Verbesserung des Zugangs zu klimabezogenen Daten dar, um die nachhaltigkeitsbezogene Transparenz bei Verbriefungen zu verbessern und dadurch den Anlegern zu ermöglichen, die Risiken und den Zusammenhang besser zu erkennen.

Am 13. März 2023 veröffentlichte zudem die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CSSF) eine aktualisierte Fassung ihrer FAQ zur SFDR, in welchem die CSSF drei neue Fragen hinzufügt.

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Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: Erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas gefordert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2023 neue Q&A bezüglich der Änderung der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) veröffentlicht.

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Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an EuGH-Rechtsprechung

Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die jüngeren Urteile des EuGH verabschiedet. Geändert wird die Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nachdem der EuGH den sogenannten „Kaskadenverweis“ verworfen hatte. Änderungen betreffen aber auch Immobiliarförderdarlehen („KfW-Darlehen“), die im Fernabsatz geschlossen wurden. Für alle Verbraucherdarlehen relevant ist eine Änderung des ESIS-Merkblatts. Billigt der Bundesrat am 28. Mai 2021 das Gesetz, wird es ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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