Landgericht Berlin lehnt Zahlung „negativer Zinsen“ durch den Darlehensgeber ab
veröffentlicht am 14.10.2021
Mit Urteil vom 14. September 2021 (Az. 21 O 502/19) lehnte das Landgericht Berlin die Pflicht einer Darlehensgeberin zur Zahlung sog. „negativer Zinsen“ ab. Die Darlehensnehmerin berief sich auf den vertraglich zugrunde gelegten variablen Zinssatz. Vor dem Hintergrund der völlig unerwarteten Zinsentwicklung lehnte es das Landgericht hingegen ab, die Frage, ob „negative Zinsen“ von der Darlehensgeberin zu zahlen seien, rein rechnerisch anhand der im Vertrag enthaltenen Zinsformel zu beantworten. Vielmehr kam das Landgericht aufgrund einer entsprechenden (einfachen) Vertragsauslegung zu dem gegenteiligen Ergebnis, dass nämlich die Darlehensgeberin keine „Zins“-Zahlungspflicht treffe.