BGH: Aufwendungsersatzanspruch eines E-Geldinstitutes aus §§ 675c Abs. 1, 670 BGB gegen einen Zahlungsdienstnutzer nach dessen unerlaubtem Online-Glücksspiel
veröffentlicht am 06.11.2023
Erneut hat sich der BGH mit Urteil vom 19. September 2023 (Az. XI ZR 343/22) mit den zivilrechtlichen Folgen unerlaubten Glücksspiels für den Zahlungsverkehr beschäftigt – dieses Mal im Rahmen der Klage eines E-Geld- und Zahlungsinstitutes gegen einen Zahlungsdienstnutzer.
Die Entscheidung setzt konsequent die bereits im vergangenen Jahr vom BGH mit Hinweisbeschluss vom 13. September 2022 (Az. XI ZR 515/21) eingeschlagene Rechtsprechungslinie im Zusammenhang mit der Autorisierung von für unerlaubtes Glücksspiel vorgenommenen Zahlungsaufträgen fort. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine zu diesem Zweck bewirkte Autorisierung nicht gemäß § 134 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 Fall 2 GlüStV 2011 nichtig. Ebenso wenig bestehen gegenläufige Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche des Kunden.