GÖRG Banking & Finance Blog

Die zwangsweise Beitreibung eines Anspruchs auf „Zahlung“ von Bitcoins (aktueller Beschluss des OLG Düsseldorf)

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.01.2021 (I-7 W 44/20) entschieden: Vollstreckbar – als vertretbare Handlung (nach § 887 ZPO) – ist auch eine Verurteilung, Bitcoins an eine bestimmte Wallet-Adresse des Gläubigers zu übertragen. Der Beschluss gibt Anlass, der Frage nachzugehen, wie eine auf Bitcoin (BTC) lautende „Zahlungsschuld“ eingeklagt und ggf. vollstreckt werden kann. Spannend ist das vor allem deshalb, weil sich „Blockchain-basierte Zahlungsmittel“ – wie Bitcoins – nach heute gängigem Rechtsverständnis mit den herkömmlichen Rechtsinstituten nicht oder nur schwer „greifen“ lassen.

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Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an EuGH-Rechtsprechung

Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die jüngeren Urteile des EuGH verabschiedet. Geändert wird die Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nachdem der EuGH den sogenannten „Kaskadenverweis“ verworfen hatte. Änderungen betreffen aber auch Immobiliarförderdarlehen („KfW-Darlehen“), die im Fernabsatz geschlossen wurden. Für alle Verbraucherdarlehen relevant ist eine Änderung des ESIS-Merkblatts. Billigt der Bundesrat am 28. Mai 2021 das Gesetz, wird es ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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Maßnahmenpaket zur weiteren Verschärfung des Anlegerschutzes

Am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ umgesetzt werden, welches das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 15. August 2019 vorgelegt haben. Zentrale Maßnahmen sind u. a. das Verbot von Blindpools, Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Berater und Vermittler, die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle für bestimmte Investments, Stärkung des Produktinterventionsverfahrens der BaFin (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des BMF vom 10. Februar 2021).

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