Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an EuGH-Rechtsprechung
veröffentlicht am 28.05.2021
Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die jüngeren Urteile des EuGH verabschiedet. Geändert wird die Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nachdem der EuGH den sogenannten „Kaskadenverweis“ verworfen hatte. Änderungen betreffen aber auch Immobiliarförderdarlehen („KfW-Darlehen“), die im Fernabsatz geschlossen wurden. Für alle Verbraucherdarlehen relevant ist eine Änderung des ESIS-Merkblatts. Billigt der Bundesrat am 28. Mai 2021 das Gesetz, wird es ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.