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Gesetzgebung

Make it count green | GÖRG ESG-Finance-Update: European Green Bonds - Entwurf eines neuen Standards für grüne Anleihen

Am 28. Februar 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf eine vorläufige Fassung einer European Green Bonds-Verordnung (Procedure 2021/0191/COD) (EuGB-VO) geeinigt. Mit der EuGB-VO führt die Europäische Union einen eigenen Standard für grüne Anleihen ein.

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Maßnahmenpaket zur weiteren Verschärfung des Anlegerschutzes

Am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ umgesetzt werden, welches das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 15. August 2019 vorgelegt haben. Zentrale Maßnahmen sind u. a. das Verbot von Blindpools, Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Berater und Vermittler, die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle für bestimmte Investments, Stärkung des Produktinterventionsverfahrens der BaFin (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des BMF vom 10. Februar 2021).

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Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an EuGH-Rechtsprechung

Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die jüngeren Urteile des EuGH verabschiedet. Geändert wird die Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nachdem der EuGH den sogenannten „Kaskadenverweis“ verworfen hatte. Änderungen betreffen aber auch Immobiliarförderdarlehen („KfW-Darlehen“), die im Fernabsatz geschlossen wurden. Für alle Verbraucherdarlehen relevant ist eine Änderung des ESIS-Merkblatts. Billigt der Bundesrat am 28. Mai 2021 das Gesetz, wird es ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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