Die zwangsweise Beitreibung eines Anspruchs auf „Zahlung“ von Bitcoins (aktueller Beschluss des OLG Düsseldorf)
veröffentlicht am 14.06.2021
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.01.2021 (I-7 W 44/20) entschieden: Vollstreckbar – als vertretbare Handlung (nach § 887 ZPO) – ist auch eine Verurteilung, Bitcoins an eine bestimmte Wallet-Adresse des Gläubigers zu übertragen. Der Beschluss gibt Anlass, der Frage nachzugehen, wie eine auf Bitcoin (BTC) lautende „Zahlungsschuld“ eingeklagt und ggf. vollstreckt werden kann. Spannend ist das vor allem deshalb, weil sich „Blockchain-basierte Zahlungsmittel“ – wie Bitcoins – nach heute gängigem Rechtsverständnis mit den herkömmlichen Rechtsinstituten nicht oder nur schwer „greifen“ lassen.