Make it count green | GÖRG ESG-Finance Update: EU veröffentlicht ein “Sustainable Finance Package” - ESG-Ratinganbietern steht Regulierung bevor | GÖRG Banking & Finance Blog

Make it count green | GÖRG ESG-Finance Update: EU veröffentlicht ein “Sustainable Finance Package” - ESG-Ratinganbietern steht Regulierung bevor

Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission ein neues Sustainable Finance Paket („SFP“) vorgestellt und ist damit einen weiteren Schritt zur verbindlichen Regulierung „nachhaltiger Finanzierung“ gegangen. Die sog. "EU sustainable finance agenda" soll Unternehmen und den Finanzsektor beim Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft unterstützen.

Unter anderem besteht das Paket aus:

  • dem Entwurf einer neuen Delegierten Verordnung zur Taxonomie-Verordnung bezüglich der letzten vier Umweltzeile (nähere Informationen hierzu in unserem Beitrag vom 14.04.2023) und

  • einem Vorschlag zur Regulierung von ESG-Ratinganbietern.

EU-Vorschlag zur Regulierung von EGS-Ratinganbietern

Neu in dem SFP ist die Regulierung für sog. ESG-Ratinganbieter. ESG-Ratings spielen eine wichtige Rolle für die regelungskonforme Vermarktung und die Glaubwürdigkeit von nachhaltigen Finanzprodukten (Stichwort: „sustainable finance“), da sie Anlegern, Investoren und Finanzinstituten entscheidungsrelevante Informationen zu Anlagestrategien und dem Risikomanagement im Zusammenhang mit ESG-Faktoren liefern.

Der Markt für ESG-Ratings leidet derzeit unter einem Mangel an Transparenz. Merkmale, Methoden und Datenquellen sowie die Arbeitsweise der Ratinganbieter anhand derer die ESG-Ratings erstellt werden, unterliegen keinen einheitlichen Qualitätsmerkmalen und sind kaum objektiv vergleichbar.

Dies ist vor allem dann höchst problematisch, wenn unterschiedliche ESG-Ratinganbieter zu teilweise stark voneinander abweichenden Ergebnissen in Bezug auf das zu bewertende Unternehmen gelangen und so weder für den Finanzmarkt, noch für das jeweilige Unternehmen selbst, belastbare Daten für Investitionsentscheidungen vorliegen. Vielmehr besteht die Gefahr für ein falsches Vertrauen in willkürlich vergebene (teure) „Green-Label“ sowie einen damit verbundenen Vertrauensverlust des Kapitalmarktes. Ebenso wird seriösen Anbietern die Möglichkeit genommen eine gewisse Marktrelevanz zu erreichen.

Die Kommission beabsichtigt deshalb mit dem Gesetzesentwurf, die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Die wichtigsten Elemente des Kommissionsvorschlags sind hierbei u.a die Offenlegung von Methoden und die Überwachung der Anbieter durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Ebenso zielt die Regulierung darauf ab, die Integrität und Qualität der Ratings zu gewährleisten.

Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung

Mit der Regulierung von ESG-Ratinganbietern hat sich auch der Sustainable Finance-Beirat (SFB) der Bundesregierung im April und Mai 2023 befasst. Der SFB führte Interviews mit verschiedenen ESG-Ratinganbietern (Imug, ISS ESG, MSCI, Sustainalytics und S&P) durch und nahm an verschiedene Diskussionsrunden der Berichterstattung, Messung, Prüfung (BMP)-Arbeitsgruppe teil. Im Anschluss kam es zu einer finalen Kommentierungs- und Abstimmungsrunde im gesamten SFB.

Grundsätzlich unterstützt auch der SFB die Entwicklung eines europäischen Rechtsrahmens für ESG-Ratinganbieter. Dieser soll die Qualität der Ratings sicherstellen und dafür sorgen, dass den Marktteilnehmern nachvollziehbare und belastbare Informationen zur Verfügung gestellt und Interessenskonflikte vermieden werden.

  • Eine einheitliche Terminologie sei wünschenswert, nicht nur hinsichtlich der Kernbegriffe, sondern vor allem auch in Bezug auf die Zielsetzung von ESG-Ratings;
  • Die Regulierung sollte sog. Mindeststandards bei den Ratingmethoden enthalten;
  • Die Ratingagenturen sollten zur Offenlegung der genutzten Methodik verpflichtet werden, um eine gewisse Standardisierung und Vergleichbarkeit zu erzielen;
  • Ebenfalls soll der Anwendungsbereich der Regulierung alle Anbieter von ESG-Ratings erfassen, die ihre Produkte innerhalb der EU anbieten - unabhängig von ihrem Hauptsitz;
  • Neben den ESG-Ratingagenturen sollen auch die ESG-Datenanbieter reguliert und Mindeststandards für genutzte Datenquellen eingeführt werden, um verlässliche Daten zu erhalten.

Eine weitere Überlegung des SFB stellt der Übergang von dem dominierenden „Investor Pays“-Modell hin zu einem „Issuer Pays“-Modell dar. Während im ersten Fall die Banken, Investoren und andere Finanzkunden für die ESG-Ratings zahlen, übernehmen im letztgenannten Modell die zu bewertenden Unternehmen selbst die Kosten für das Rating. Nach Ansicht des SFB scheint es jedoch – zumindest Stand jetzt – unwahrscheinlich, dass Unternehmen bereit sind, für ein ESG-Rating interne Budgets bereitzustellen.

Ausblick

Die neuen Delegierten Verordnungen der Taxonomie-Verordnung werden voraussichtlich im Januar 2024 zur Anwendung kommen. Der Vorschlag der EU-Kommission zur ESG-Ratingprovidern wird nun im EU-Parlament diskutiert.

Es lässt sich erkennen, dass durch das Regulierungspaket sowohl bereits bekannte Ansätze weiter konkretisiert, als auch mit der Regulierung der ESG-Ratingagenturen völlig neue Aspekte erkannt wurden, deren Regulierung notwendig ist, um das hehre Ziel „sustainable finance“ zu erreichen.

Die durch EU-Kommission und SFB gestellten Anforderungen an die Regulierung der ESG-Ratingagenturen lassen durchaus Gemeinsamkeiten erkennen, wobei jedoch deutlich wird, dass der SFB ein umfangreicheres Regelungskorsett fordert. Erst die konkreten legislativen Ausgestaltungen werden zeigen, ob es zukünftig einen „common ground“ für ESG-Ratingagenturen geben wird.

  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

, ,